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Gerresheimer: Jahresabschluss 2025 verzögert sich bis Juni

Bilanzierungsprobleme zwingen den Verpackungsspezialisten zum SDax-Abgang – Aktie unter Druck.

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Gerresheimer: Jahresabschluss 2025 verzögert sich bis Juni

Der Düsseldorfer Verpackungsspezialist Gerresheimer steckt tief in der Krise: Der testierte Jahres- und Konzernabschluss 2025 wird voraussichtlich erst im Juni vorgelegt. Das Unternehmen teilte am Dienstagabend mit, dass die Abstimmung mit dem Abschlussprüfer ergeben habe, dass eine Veröffentlichung vor dem 31. März nicht mehr möglich sei. An der Börse reagierten Anleger mit Verkäufen – die Aktie verlor am Mittwoch deutlich.

Der Grund für die Verzögerung: Eine zweite externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft untersucht Geschäftsvorgänge aus den Jahren 2024 und 2025. Die Aufbereitung der dafür notwendigen Unterlagen dauert länger als geplant. Bereits Ende Februar hatte Gerresheimer das ursprünglich anvisierte Veröffentlichungsdatum abgesagt.

SDax-Abstieg droht

Die Folgen der Verzögerung sind weitreichend. Da Gerresheimer gegen die Index-Regeln der Deutschen Börse verstößt, muss das Unternehmen voraussichtlich den Nebenwerteindex SDax verlassen. Ein Indexabstieg zieht in der Regel Zwangsverkäufe durch indexgebundene Fonds nach sich und erhöht den Druck auf den Aktienkurs zusätzlich.

Auch der Kalender für weitere wichtige Termine gerät durcheinander: Die für den 3. Juni geplante Hauptversammlung muss verschoben werden. Ebenso können die Quartalszahlen für das erste Geschäftsquartal nicht wie geplant am 16. April präsentiert werden. Das Management will nun das Gespräch mit den Kreditgebern suchen, um eine Verlängerung der in den Finanzierungsverträgen festgelegten Vorlagepflichten auszuhandeln.

BaFin weitet Prüfung aus

Der Hintergrund der Bilanzierungsprobleme reicht bis in den Februar zurück: Damals hatte Gerresheimer interne Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei der Erfassung von Umsatzerlösen und der Bilanzierung in den Geschäftsjahren 2024 und 2025 bekannt gegeben. Einzelne Mitarbeitende sollen gegen interne Richtlinien und Bilanzierungsvorschriften verstoßen haben. Die notwendigen Korrekturen betreffen im Wesentlichen die Umsatzerfassung sowie die Bilanzierung und Bewertung von Vorräten.

Parallel dazu hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine bereits laufende Prüfung ausgeweitet und eine weitere Untersuchung eingeleitet. Die Behörde geht Berichten zufolge von weiteren Bilanzfehlern aus. Für Privatanleger bleibt die Lage damit unübersichtlich – eine Einschätzung der tatsächlichen Schadenshöhe ist derzeit nicht möglich.

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