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Dividendensteuer: EU-Auslandsfonds erhalten Milliarden vom deutschen Fiskus zurück

Jahrelange steuerliche Ungleichbehandlung von EU-Auslandsfonds endet – Fondsanleger können mit Milliarden-Rückzahlungen rechnen.

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Dividendensteuer: EU-Auslandsfonds erhalten Milliarden vom deutschen Fiskus zurück

Dreizehn Jahre lang zahlten Investmentfonds aus dem EU-Ausland mehr Steuern als ihre deutschen Konkurrenten – ohne rechtliche Grundlage. Zwischen 2004 und 2017 erhob der deutsche Fiskus auf Dividenden aus deutschen Aktien, die über in Luxemburg oder Irland aufgelegte Fonds vereinnahmt wurden, pauschal 25 Prozent Kapitalertragsteuer. Inländische Fonds waren von dieser Steuer grundsätzlich befreit. Eine klare Ungleichbehandlung, die dem EU-Recht widersprach.

Diese stille Ungerechtigkeit blieb dennoch über mehr als ein Jahrzehnt bestehen. Deutschland zahlte die zu Unrecht einbehaltenen Steuerbeträge trotz des offensichtlichen Verstoßes gegen europäisches Recht lange Zeit nicht zurück. Für betroffene Fondsanleger bedeutete das: Rendite, die ihnen eigentlich zustand, verschwand in der Staatskasse.

Verstoß gegen EU-Recht – und die Folgen

Der Sachverhalt ist juristisch eindeutig: Wer Kapital innerhalb der Europäischen Union anlegt, darf steuerlich nicht schlechter gestellt werden als ein Anleger im Inland. Genau das geschah jedoch bei EU-Auslandsfonds, die in deutsche Aktien investierten. Die erhobene Kapitalertragsteuer von 25 Prozent auf Dividenden stellte einen klaren Verstoß gegen die europäischen Grundfreiheiten dar – konkret gegen den freien Kapitalverkehr.

Nun aber kommt Bewegung in die Angelegenheit. Laut einem Bericht der Wirtschaftswoche geht der Rückzahlungsprozess voran. Für Fondsanleger, die in diesem Zeitraum in entsprechende EU-Auslandsfonds investiert waren, könnte das eine bedeutende finanzielle Wiedergutmachung bedeuten. Die Rede ist von Milliarden, die der Fiskus zurückzahlen muss.

Was Privatanleger jetzt wissen sollten

Für deutsche Privatanleger ist dieser Vorgang aus mehreren Gründen relevant. Wer zwischen 2004 und 2017 in Fonds investiert war, die in Luxemburg oder Irland domiziliert waren und dabei in deutsche Aktien investierten, könnte indirekt von den Rückzahlungen profitieren – etwa über entsprechende Fondsvermögen, die durch die Erstattungen aufgestockt werden.

Darüber hinaus verdeutlicht der Fall ein grundsätzliches Problem: Steuerliche Ungleichbehandlungen innerhalb der EU können über viele Jahre hinweg bestehen, bevor sie korrigiert werden. Anleger, die grenzüberschreitend investieren, sollten die steuerliche Behandlung ihrer Investments im Blick behalten und bei Unklarheiten rechtlichen Rat einholen.

Der Fall zeigt auch, wie wichtig die Durchsetzung europäischer Grundfreiheiten für den Finanzmarkt ist. Ohne den Druck aus Brüssel und entsprechende Klageverfahren wäre die Rückzahlung möglicherweise noch länger auf sich warten lassen. Für die betroffenen Fonds und ihre Anleger ist das Voranschreiten des Prozesses ein positives Signal – auch wenn die vollständige Abwicklung noch Zeit in Anspruch nehmen dürfte.

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