Deutsche Bahn darf Trassenpreise 2027 stärker erhöhen als geplant
Das Verwaltungsgericht Köln kippt die Obergrenze der Bundesnetzagentur – die Bahn darf 2027 rund 8,2 Milliarden Euro über Trassenpreise umlegen.

Die Deutsche Bahn darf ihre Trassenpreise für das Jahr 2027 in dem Umfang anheben, den sie selbst angemeldet hat. Das Verwaltungsgericht Köln gab einer Klage des Konzerns statt und kippte damit die Obergrenze, die die Bundesnetzagentur zuvor festgelegt hatte. Nach Angaben des Gerichts ist die Entscheidung unanfechtbar.
Konkret geht es um rund 8,2 Milliarden Euro, die 2027 über die Trassenpreise umlegbar sein sollen. Die Bahn hatte ursprünglich eine Obergrenze von rund 7,55 Milliarden Euro angemeldet, die Bundesnetzagentur genehmigte jedoch nur rund 7,3 Milliarden Euro. Das Gericht erlaubt nun sogar eine höhere Umlegung als angemeldet.
Aus Bahnkreisen heißt es allerdings, die höheren Obergrenzen würden vermutlich nicht ausgeschöpft. Die Erhöhung pro Kilometer ist noch nicht abschließend geklärt. Ein Eilverfahren in Köln hatte die Festlegung zuvor verzögert.
Die Details
Trassenpreise sind die Mautgebühr für die Schiene. Erhoben werden sie von der DB InfraGo, die das deutsche Schienennetz betreibt. Die Gebühr wird pro Kilometer fällig und fällt je nach Verkehrsart unterschiedlich aus – unterschieden werden drei Verkehrsarten. Mit dem Geld finanziert die Bahn Betrieb, Instandhaltung und Investitionen in die Infrastruktur.
Für den Güterverkehr bedeutet das konkret: Künftig sollen 3,92 Euro pro Kilometer fällig werden, bisher waren es 3,48 Euro pro Kilometer. Die angemeldete Erhöhung liegt hier bei 12,6 Prozent. Insgesamt ergibt sich für den Güterverkehr eine Mehrbelastung von rund 112 Millionen Euro.
Im Regionalverkehr liegt die angemeldete Erhöhung bei 7,7 Prozent, im Fernverkehr bei 5,3 Prozent. Die Trassenpreise werden jährlich neu von der Bundesnetzagentur genehmigt, wobei ein komplexes Verfahren durchlaufen wird. Die jetzt getroffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ist laut Gericht unanfechtbar.
Der Wettbewerberverband Die Güterbahnen rechnet mit einer Mehrbelastung im Güterverkehr. Regionalverkehrsunternehmen kämpfen ohnehin mit gestiegenen Kosten für Personal und Energie. Höhere Regionalverkehrsgebühren könnten das Angebot für Fahrgäste beeinflussen.
Hintergrund: Was bisher geschah
Bereits am 17.07.2026 berichtete aktien.news, dass die Bundesnetzagentur die Deutsche Bahn zu mehr Wettbewerb im Fernverkehr zwingt. Die Behörde verpflichtete den Konzern, auf stark ausgelasteten Strecken künftig mehr Schienenkapazität für Wettbewerber freizugeben. Auslöser war der geplante Markteintritt des italienischen Bahnunternehmens Italo im deutschen Fernverkehr, der für 2028 vorgesehen ist. Italo hatte bei der Bundesnetzagentur Beschwerde eingelegt, weil die Vergabe der ohnehin knappen Schienenkapazitäten aus Sicht des Unternehmens nicht fair lief.
Am selben Tag meldete aktien.news, dass die Bundesnetzagentur das Schienennetz öffnet und die Deutsche Bahn ihre Monopolstellung verliert. Behördenchef Klaus Müller begründete den Schritt mit dem Potenzial für bessere Angebote: „Mehr Wettbewerb hat das Potenzial, bessere Angebote für die Fahrgäste zu schaffen." Kern der Regelung ist die Vergabe knapper Zugtrassen auf stark frequentierten Strecken. Die Infrastrukturtochter DB InfraGO darf künftig nicht mehr die gesamte verfügbare Kapazität an einen einzigen Anbieter vergeben; je nach Strecke darf ein Unternehmen maximal 60 bis 75 Prozent der Kapazitäten belegen.
Ein weiterer Baustein der Vorgeschichte: Im März kippte der Europäische Gerichtshof die Trassenpreisbremse. Diese Regelung hatte den Schienenpersonennahverkehr von stark steigenden Preisen ausgenommen. Mit dem Wegfall dieser Bremse ist der Spielraum für Preiserhöhungen auf der Schiene grundsätzlich größer geworden.
Zur Einordnung der Verkehrsarten lohnt ein Blick auf die Nachfrage: Am 27.03.2026 berichtete aktien.news über einen Fahrgastrekord der Deutschen Bahn für das Jahr 2025. Demnach stieg die Zahl der Reisenden um 3,4 Prozent auf 1,93 Milliarden. Den größten Zuwachs verzeichnete der Regionalverkehr mit rund 1,8 Milliarden Fahrgästen, während im Fernverkehr 136 Millionen Reisende gezählt wurden. Der Regionalverkehr ist also der volumenstärkste Bereich – und genau dort fallen die angemeldeten Erhöhungen mit 7,7 Prozent ins Gewicht.
Was das für Anleger bedeutet
Für Privatanleger ist die Entscheidung vor allem ein Signal zur Regulierung des Schienennetzes. Die Trassenpreise sind eine staatlich genehmigte Einnahmequelle der Infrastruktursparte und finanzieren Betrieb, Instandhaltung und Investitionen. Fällt eine von der Bundesnetzagentur gesetzte Obergrenze, vergrößert das den finanziellen Spielraum der Bahn-Infrastruktur – allerdings nur im Rahmen dessen, was tatsächlich abgerechnet wird.
Auf der anderen Seite stehen die Nutzer des Netzes. Steigende Trassenpreise verteuern den Betrieb für Wettbewerber im Güter- und Regionalverkehr. Der Verband Die Güterbahnen rechnet bereits mit einer Mehrbelastung im Güterverkehr, die sich aus der Differenz zwischen 3,48 Euro und 3,92 Euro pro Kilometer sowie der angemeldeten Erhöhung von 12,6 Prozent ergibt. Für Regionalverkehrsunternehmen, die schon jetzt höhere Personal- und Energiekosten tragen, könnten die zusätzlichen Gebühren das Angebot beeinflussen.
Wer in Bahn-, Logistik- oder Verkehrswerte investiert, sollte daher zwei Dinge im Blick behalten: erstens, dass die Erhöhung pro Kilometer noch nicht abschließend geklärt ist, und zweitens, dass die Bahn nach eigenen Angaben die höheren Obergrenzen vermutlich nicht ausschöpfen will. Die genehmigte Obergrenze ist also nicht mit der tatsächlichen Belastung gleichzusetzen. Eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung lässt sich daraus nicht ableiten.
Ausblick
Offen bleibt zunächst die konkrete Erhöhung pro Kilometer – sie ist noch nicht abschließend geklärt. Aus Bahnkreisen verlautet, dass die höheren Obergrenzen vermutlich nicht ausgeschöpft werden. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ist unanfechtbar, weitere Rechtsmittel sind damit nicht vorgesehen.
Die Trassenpreise werden jährlich neu von der Bundesnetzagentur genehmigt. Für den Wettbewerb auf der Schiene bleibt zudem der geplante Markteintritt von Italo im deutschen Fernverkehr relevant, der für 2028 vorgesehen ist. Wie sich die höheren Gebühren im Regionalverkehr auf das Angebot für Fahrgäste auswirken, ist ebenfalls noch nicht absehbar.
Kurz erklärt
- Trassenpreis: Mautgebühr, die Eisenbahnunternehmen für die Nutzung eines Streckenabschnitts pro Kilometer zahlen.
- DB InfraGo: Betreiberin des deutschen Schienennetzes, die die Trassenpreise erhebt.
- Bundesnetzagentur: Bundesbehörde, die die Trassenpreise jährlich neu genehmigt.
- Trassenpreisbremse: Regelung, die den Schienenpersonennahverkehr von stark steigenden Preisen ausnahm.
