Alabama plant Anhörung zur Cannabis-Neueinstufung im Zuge Trumps Bundesreform
Der US-Bundesstaat Alabama hält am 22. Juli eine öffentliche Anhörung ab, um über die Neueinstufung von Marihuana zu entscheiden.

Alabama steht vor einer wegweisenden Entscheidung in der Cannabis-Politik: Behörden des Bundesstaates haben für Mittwoch, den 22. Juli, eine öffentliche Anhörung anberaumt, um zu prüfen, ob Alabama Marihuana im Einklang mit dem bundesweiten Vorstoß der Trump-Administration neu einstufen soll. Hintergrund ist eine Anordnung von US-Justizminister Todd Blanche vom April, die Marihuana-Produkte unter staatlicher medizinischer Lizenz von Schedule I in Schedule III des Controlled Substances Act (CSA) überführt hat.
Nach geltendem Landesrecht in Alabama löst eine Neueinstufung auf Bundesebene automatisch eine entsprechende Umklassifizierung auf Staatsebene innerhalb von 30 Tagen aus – es sei denn, die zuständigen Behörden erheben proaktiv Einspruch. Genau diesen Weg hat das Alabama State Committee of Public Health im Mai gewählt: Es legte vorläufigen Einspruch ein, um mehr Zeit für die Bewertung der Auswirkungen zu gewinnen.
Scott Harris, der oberste Gesundheitsbeamte Alabamas, hatte damals klargestellt, dass der Bundesstaat die Bundesreform grundsätzlich übernehmen wolle. „Wir sagen nicht, dass Alabama dies nicht tun wird", erklärte Harris. „Wir werden dies mit Sicherheit tun, aber wenn man es ohne Einspruch akzeptiert, erfolgt die Einstufung sofort." Der Einspruch diene lediglich dazu, den Prozess zu verlangsamen und alle Beteiligten einzubeziehen.
Medizinischer Cannabis-Markt als zentraler Faktor
Alabama hat erst kürzlich einen eigenen regulierten Markt für medizinisches Cannabis eingeführt, was die Entscheidung besonders komplex macht. In seiner neuen Mitteilung zur Anhörung betonte Harris: „Angesichts der erheblichen Bemühungen Alabamas, einen eigenen Rahmen für die Abgabe von medizinischem Marihuana zu schaffen, ist zusätzliche Zeit erforderlich, um zu bewerten, ob die bundesweite Neueinstufung diesen vom Gesetzgeber festgelegten Rahmen verändern wird."
Nach der öffentlichen Anhörung am 22. Juli wird der Ausschuss erneut prüfen, ob er seinen Einspruch aufrechterhält oder die Neueinstufung übernimmt. Bürger und Interessengruppen haben zudem bis zum 5. August die Möglichkeit, schriftliche Kommentare einzureichen. Der Ausschuss betonte, eine „fundierte und wohlüberlegte Entscheidung unter Einbeziehung aller relevanten Personen" treffen zu wollen.
Unterschiedliche Reaktionen der US-Bundesstaaten
Alabama ist dabei nicht allein mit seiner abwartenden Haltung. Mehrere US-Bundesstaaten reagieren unterschiedlich auf die Cannabis-Reform der Trump-Administration:
- In
South Carolina
erklärte ein republikanischer Senator, medizinisches Marihuana sei nun aufgrund eines sogenannten „Trigger-Gesetzes" legal im Bundesstaat.
- Der Generalstaatsanwalt von
Wyoming
stellte hingegen fest, dass der Bundesstaat Marihuana trotz der Bundesreform nicht neu klassifizieren werde.
- In
Tennessee
unterzeichnete Gouverneur Bill Lee ein Gesetz, das eine automatische Überprüfung blockiert, die potenziell zur Legalisierung von medizinischem Marihuana nach Landesrecht hätte führen können.
Auf Bundesebene läuft unterdessen eine administrative Anhörung, die eine noch umfassendere Neueinstufung von Marihuana prüft. Die Anordnung von Justizminister Blanche vom April hatte zunächst nur staatlich lizenzierte medizinische Cannabis-Produkte sowie von der FDA zugelassene Marihuana-Produkte von Schedule I in Schedule III überführt.
Die Entwicklungen in Alabama und anderen US-Bundesstaaten zeigen, wie vielschichtig die Umsetzung der Cannabis-Reform in den USA ist. Während die Bundesregierung unter Trump einen klaren Schritt in Richtung Liberalisierung unternimmt, ringen die Einzelstaaten mit den rechtlichen, regulatorischen und gesellschaftlichen Konsequenzen dieser Neuausrichtung.
