ANZEIGE

Abstimmung über Weiterführung der Legalisierung in den USA vorerst verschoben

Das Parlament schiebt die Entscheidung über eine landesweite Legalisierung vorerst auf.

•• 3 Min
Abstimmung über Weiterführung der Legalisierung in den USA vorerst verschoben

Die Demokraten im Repräsentantenhaus vertagten eine geplante Abstimmung über die Legalisierung von Marihuana in der nächsten Woche nach einer Gegenreaktion der gemäßigten Demokraten. Das Gesetz, das MORE-Gesetz, würde Marihuana auf Bundesebene legalisieren und einige mit Marihuana zusammenhängende Strafregister auslöschen, obwohl es die Entscheidung über den Verkauf von Marihuana den Bundesstaaten überließ. Laut einem hochrangigen Berater der Demokraten wollten Gesetzgeber in harten Wiederwahlkämpfen, dass das Repräsentantenhaus zunächst die Entlastung des COVID-19 verabschiedet, bevor es über die Legalisierung von Marihuana entscheidet. Ein anderer hochrangiger demokratischer Berater sagte, eine Gruppe gemäßigter Demokraten habe gegenüber der Parteiführung geltend gemacht, dass sie sich angesichts der Risiken an der Wahlurne auf andere Gesetze als die Legalisierung von Marihuana konzentrieren wollten - und ihr Argument habe die Parteiführung überzeugt. Der "MORE Act" werde wahrscheinlich erst nach der Wahl in Kraft treten, so Twoaides.  Der Mehrheitsführer des Repräsentantenhauses, Steny Hoyer, D-Md., sagte in einer Erklärung, das Parlament werde das Gesetz "später im Herbst" verabschieden, aber im Moment "konzentriert sich das Parlament unermüdlich darauf, eine Einigung zu erzielen, um eine schädliche Schließung der Regierung abzuwenden und seine Arbeit im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie fortzusetzen". Der Kongress hat in seiner geplanten Sitzung nur noch wenige Wochen Zeit, um ein COVID-19-Gesetz und Gesetze zu verabschieden, damit die Regierung weiterhin finanziell unterstützt wird. Es ist vorgesehen, dass das Parlament bis zum 2. Oktober tagt, obwohl Pelosi versprochen hat, dass das Gremium so lange tagen wird, bis eine Einigung über die Erleichterung von COVID-19 erzielt ist. Der Senat wird voraussichtlich bis zum 9. Oktober tagen. Nach ihrer Abreise ist die Rückkehr der beiden Kammern erst nach dem Wahltag vorgesehen. Pelosi und die Trump-Administration kamen Anfang des Monats zu einer informellen Vereinbarung, die eine Verlängerung der staatlichen Finanzierung auf dem derzeitigen Betriebsniveau vorsieht. Es ist immer noch unklar, wie lange sich die Gesetzesvorlagen erstrecken werden und ob den Finanzierungsgesetzen noch weitere Gesetze beigefügt werden. Führende Politiker auf beiden Seiten des Ganges haben erklärt, dass sie die COVID-19-Hilfsfinanzierung nicht zu den Ausgabengesetzen hinzufügen wollen. Die Regierung wird am 30. September geschlossen, es sei denn, der Kongress verabschiedet eine weiterführende Resolution und der Präsident stimmt zu. Hoyer, D-Md., kündigte für Donnerstag an, dass das Haus nächste Woche ein Übergangsgesetz zur staatlichen Finanzierung in Erwägung ziehen werde. Abgeordneter Tom Cole, R-Okla, sagte gegenüber Reportern, dass die Gespräche über die Finanzierung durch die Regierung am Donnerstag "recht gut laufen". "Ich glaube nicht, dass irgendjemand dafür verantwortlich sein will, die Regierung am Vorabend einer Wahl mitten in einer Pandemie abzuschalten, daher ist es ein seltener Ausbruch von gesundem Menschenverstand auf beiden Seiten", sagte er, obwohl er zugab, dass es immer noch Uneinigkeit über die Verlängerung der staatlichen Finanzierung bis Dezember oder bis Februar oder März gäbe, wenn ein neuer Kongress vereidigt würde. Cole sagte, das Ausgabengesetz könne ein "Vehikel" für andere Gesetze wie die COVID-19-Entlastung sein, wenn alle Seiten zu einer Einigung kämen. Die Befürworter waren enttäuscht über die Verzögerung der Marihuanagesetzgebung. Maritza Perez, Direktorin des Büros für nationale Angelegenheiten bei der Drug Policy Alliance, einer Gruppe, die sich für die Entkriminalisierung von Drogen einsetzt, sagte in einer Erklärung, die Verzögerung bedeute, dass "die Gerechtigkeit für Millionen von Schwarzen, Latinx, Indigenen und Personen mit niedrigem Einkommen, die unverhältnismäßig stark von den rassistischen Marihuanagesetzen unseres Landes betroffen sind, verzögert wird. Wir können diese Gemeinschaften nicht weiterhin dazu zwingen, auf einen 'politisch günstigen' Moment zu warten, während sie weiterhin ihrer Beschäftigungsmöglichkeiten, ihres Wohnraums, ihrer Bildung, anderer Regierungsprogramme und sogar ihrer Kinder oder ihres Einwanderungsstatus beraubt werden". Ein ACLU-Bericht, in dem die Verhaftungen im Zusammenhang mit Marihuana von 2010 bis 2018 analysiert wurden, stellte fest, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Schwarze wegen Marihuanabesitzes verhaftet wurden, 3,64-mal höher war als die von Weißen.

CannabisLegalisierung

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  5. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.